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   KG, 15.06.2000 - 25 W 2741/00   

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https://dejure.org/2000,11737
KG, 15.06.2000 - 25 W 2741/00 (https://dejure.org/2000,11737)
KG, Entscheidung vom 15.06.2000 - 25 W 2741/00 (https://dejure.org/2000,11737)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 25 W 2741/00 (https://dejure.org/2000,11737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Preisangabenverordnung; Greifbarer Wettbewerbsvorteil; Beeinflussung der Wettbewerbslage; Bagatellverstoß; Immobilienbereich; Umsatzsteuer ; Endpreis; Quadratmeterpreis; Angabe des Gesamtkaufpreises

  • Judicialis

    UWG § 1; ; PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1 (Verstoß gegen Preisangabenverordnung und "greifbarer Wettbewerbsvorteil")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; PAngV § 1 Abs. 1 S. 1
    Greifbarer Wettbewerbsvorteil durch Verstoß gegen die Preisangabenverordnung; Angabe eines Quadratmeterpreises ohne Gesamtkaufpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Auszug aus KG, 15.06.2000 - 25 W 2741/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Senats verpflichtet die Angabe eines Quadratmeterpreises in der Werbung für Immobilien nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV zur Endpreisangabe, gleichviel, ob die Werbung die für die Ermittlung des Endpreises außerdem erforderlichen Angaben enthält oder nicht (vgl. BGH, GRUR 1988, 699 - Quadratmeterpreisangaben 2; Senat, Beschluss vom 2. Februar 1995, 25 W 612/95).
  • KG, 02.02.1995 - 25 W 612/95
    Auszug aus KG, 15.06.2000 - 25 W 2741/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Senats verpflichtet die Angabe eines Quadratmeterpreises in der Werbung für Immobilien nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV zur Endpreisangabe, gleichviel, ob die Werbung die für die Ermittlung des Endpreises außerdem erforderlichen Angaben enthält oder nicht (vgl. BGH, GRUR 1988, 699 - Quadratmeterpreisangaben 2; Senat, Beschluss vom 2. Februar 1995, 25 W 612/95).
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